Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Bereitstellung von Internetleitungen/Internet WLAN
Der MGB METAStadt BetriebsgmbH, Dr. Otto Neurath Gasse 3, A-1220

1. Geltungsbereich und Erfüllungsort
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung des Internets bzw. der Internetleitungen in der durch den Endkunden angemieteten Räumlichkeit/en in der MGB METAStadt BetriebsgmbH.
1.2. Soweit darüber hinaus Dienste gemeinsam mit Diensten Dritter angeboten werden, können nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden auch zusätzlich die AGB und sonstige Vertragsbedingungen Dritter Anwendung finden.
1.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, FN 393287p beim Handelsgericht WIEN.

2. Vertragspartner der MBG METAStadt BetriebsgmbH
2.1. Die Internetleistung (Business Internet) wird vom Vertragspartner Wien Energie bereitgestellt und unterliegen der jeweiligen AGB.
2.2. Die technische Betreuung wird vom Vertragspartner KRF betreut und unterliegt dessen AGB.

3. Bereitstellung der Dienstleistungen
3.1. Die Bereitstellung der durch die MBG METAStadt BetriebsgmbH zu erbringenden Dienst erfolgt innerhalb der im Auftrag/Vertrag vereinbarten Frist (Mietzeitraum). Dieser Mietzeitraum berechnet sich von dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Mietzeitraum fixiert und vertraglich festgelegt hat. Darunter fällt auch die Auftragserteilung und die darauffolgende Rechnungslegung durch die MBG METAStadt BetriebsgmbH.
3.2. Die in diesen AGB festgelegten Dienstleistungen betreffen die Nutzung der in der MBG METAStadt BetriebsgmbH vorinstallierten Internetleitungen. Dem Kunden stehen, wenn vereinbart, die Nutzung der Leitungen im Mietzeitraum zu.
3.3. Die Internetleistung (Bandbreite) beträgt 100 Mbit/s.
3.4. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH bezieht Ihr Internet von dem oben genannten Vertragspartner.
3.5. Für die technische Koordinierung der Accesspoints zeigt sich der Veranstalter verantwortlich.

4. Gewährleistung
4.1. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Umfang und die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste bzw. der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen in der gültigen Fassung. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH ist berechtigt, von ihr zu erbringende Dienstleistungen ohne Vorankündigung zu Wartungszwecken oder dgl., von technischen Geräten kurzfristig in zumutbarem Ausmaß einzuschränken, ohne dass dies zu einer Minderung des Entgelts berechtigen würde.
4.2. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH haftet nicht für Fehler und Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Kunden und der MBG METAStadt BetriebsgmbH – Zugangspunkt oder in Netzbereichen, auf deren technische Betriebs- und Funktionsfähigkeit der MBG METAStadt BetriebsgmbH keinen Einfluss hat, auftreten. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH wird den Kunden – soweit dies tunlich bzw. zumutbar ist – rechtzeitig hinweisen. Die Gewährleistung ist weiters ausgeschlossen, wenn Mängel auf eine Selbstwartung des Kunden zurückzuführen sind und insbesondere aufgrund nicht von der MBG METAStadt BetriebsgmbH bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse oder der Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen.

5. Einzuhaltende Rechtsvorschriften und Richtlinien
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist jede Datenübermittlung, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen Gesetze verstößt oder eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer zur Folge hat oder haben könnte. Die Daten müssen den Vorschriften des österreichischen Rechts entsprechen und dürfen keinerlei Bezug zu Pornographie, Diskriminierung, politischen Extremismus, Terrorismus oder dgl. enthalten. Ausschließlich der Kunde ist für den Inhalt und die Art der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich. Er hat für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, der MBG METAStadt BetriebsgmbH von jedem Schaden, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten und Nachrichten entsteht insbesondere wegen zivil- oder strafrechtlicher, gerichtlicher oder außergerichtlicher Inanspruchnahme, völlig schad- und klaglos zu halten.

6. Haftung, Haftungsausschluss
6.1. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH haftet nicht für Unterbrechungen und deren Folgeschäden oder Schäden irgendwelcher Art, die in der Sphäre dritter Unternehmen, deren sich die MBG METAStadt BetriebsgmbH bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen bedient, entstehen sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
6.2. Die MBG METAStadt BetriebsgmbH haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höherer Gewalt (z.B. Feuer- und/oder Wasserschäden, atmosphärische Entladungen) oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind.
6.3. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von der MBG METAStadt BetriebsgmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7. Störungen und Wartungsarbeiten
7.1. Folgende Zeiträume werden als „ordentliche Betriebsunterbrechung“ bewertet und sind keine Störungs- oder Ausfallzeiten:
• Vom Kunden zu vertretende Störungen oder Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung,
• Störungen, die ausschließlich von Dritten zu vertreten sind, insbesondere weil sie durch von Dritten angemietete Übertragungswege auftreten,
• Störungen auf Grund höherer Gewalt,
• Betriebsunterbrechungen, die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Netzes notwendig sind und von denen der Kunde mindestens 48 Stunden vorher verständigt wurde sowie
• notwendige Wartungsarbeiten.
Der Entgeltanspruch der MBG METAStadt BetriebsgmbH bleibt in diesem Fall unberührt.
7.2. Bei technischen Störungen, die durch ein störendes Gerät des Kunden verursacht werden, wird der Kunde aufgefordert, das störende Gerät zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann die MBG METAStadt BetriebsgmbH den Anschluss vom Netz oder Dienst trennen. Erhebt der Kunde nach Erhalt der Aufforderung Einspruch und ist keine Beeinträchtigung oder Gefährdung gegeben, obliegt die Entscheidung der Regulierungsbehörde, ob der Kunde vom Dienst zu trennen ist.